Nachtragsmanagement

Leistungsphasen der Nachtragsbearbeitung:

  • Prüfung der vom AN eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit (Begründung, Kalkulation, Preisnachweise, Materialnachweise)
  • Überprüfung der grundsätzlichen Berechtigung und Notwendigkeit der Nachtragsforderung gem. VOB/B § 2 Abs. 5 und 6
  • Prüfung der Nachträge dem Grunde nach
  • Gemeinsame Einsichtnahme mit dem AN in die Urkalkulation
  • Prüfung der Nachträge der Höhe nach
  • Anfertigen des Vergabevermerks gemäß aktueller HVA B-StB
  • Erstellen der Nachtragsvereinbarung zwischen dem AN und dem AG gemäß aktueller HVA B-StB
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