Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination umfasst die Tätigkeiten eines Koordinators gemäß § 3 der Baustellenverordnung.
Hier werden die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen am Bau Beteiligten koordiniert.
- Erstellen der Vorankündigung
- Ausarbeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
- Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG
- Durchführung von regelmäßigen Baustellenbegehungen sowie die dazugehörigen Dokumentationen
- Erstellen von Baustellenordnungen
- Zusammenstellen der Unterlagen für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den baulichen Anlagen