SiGeKo

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination umfasst die Tätigkeiten eines Koordinators gemäß § 3 der Baustellenverordnung.
Hier werden die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen am Bau Beteiligten koordiniert.

  • Erstellen der Vorankündigung
  • Ausarbeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
  • Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG
  • Durchführung von regelmäßigen Baustellenbegehungen sowie die dazugehörigen Dokumentationen
  • Erstellen von Baustellenordnungen
  • Zusammenstellen der Unterlagen für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den baulichen Anlagen
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