Leistungsphasen der Nachtragsbearbeitung:
- Prüfung der vom AN eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit (Begründung, Kalkulation, Preisnachweise, Materialnachweise)
- Überprüfung der grundsätzlichen Berechtigung und Notwendigkeit der Nachtragsforderung gem. VOB/B § 2 Abs. 5 und 6
- Prüfung der Nachträge dem Grunde nach
- Gemeinsame Einsichtnahme mit dem AN in die Urkalkulation
- Prüfung der Nachträge der Höhe nach
- Anfertigen des Vergabevermerks gemäß aktueller HVA B-StB
- Erstellen der Nachtragsvereinbarung zwischen dem AN und dem AG gemäß aktueller HVA B-StB